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Service

Hinweise / Formulare


Entschuldigung bei Krankheiten (SI)
muss mündlich sofort, schriftlich spätestens am 3. Tag vorliegen! Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigendie Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. [SchG § 43(2)]

Die Eltern tragen Beginn und Ende der Erkrankung bitte in den Schulplaner ein. Dieser wird von den Klassenlehrern abgezeichnet.
Antrag auf Beurlaubung (46kB)
- bitte immer rechtzeitig (min. 1 Woche) vor dem Anlass beantragen
- unmittelbar vor und nach Ferien kann nicht beurlaubt werden
Die Schulleiterin/ der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. [SchG 43(3)]